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Ostschweiz Bischofszeller Stadtammann Mattle muss erneut vor Gericht

Nach dem Tour-de-Suisse-Debakel: der Bischofszeller Stadtammann Josef Mattle muss erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Thurgau fechtet den Freispruch des Bezirksgerichts Weinfelden an.

Nach dem Freispruch des Bezirksgerichts Weinfelden gab es viele positive Reaktionen in Bischofszell. Die Parteien, ausgenommen der SVP und der SP, meinten, es sei an der Zeit einen Schlussstrich unter die Tour-de-Suisse-Geschichte zu ziehen. Aus diesem Schlussstrich wird nichts. Die Staatsanwaltschaft Thurgau hat Berufung erklärt.

Die Vorwürfe

Ungetreue Amtsführung und ungetreue Geschäftsbesorung – die Staatsanwaltschaft hält an diesen Vorwürfen fest. Für sie sei ein Freispruch als Schlussfolgerung der Untersuchungen nicht nachvollziehbar, sagt Mediensprecher Stefan Haffter gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» auf SRF1.

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Staatsanwaltschaft hat Berufung erklärt
02:09 min
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Dem Bischofszeller Stadtammann Mattle wurde vorgeworfen, er habe eigenmächtig einen Vertrag mit den Organisatoren der Tour de Suisse unterschrieben und diesen über 50'000 Franken überwiesen. Das Bezirksgericht kam im letzten November zum Schluss, dass Josef Mattle immer im Namen der Stadt und ohne böse Absicht gehandelt habe.

«Unglaublich!»

Die Staatsanwaltschaft zieht den Fall ans Obergericht weiter. Josef Mattle ist überrascht. Damit habe er nicht gerechnet. «Es ist unglaublich, was da abgeht!»

Die Verhandlungen am Obergericht dürften irgendwann nach den Sommerferien beginnen. Bis dahin soll Josef Mattle wie bis anhin seine Arbeit als Stadtammann ohne Einschränkungen weiterführen können, sagt Frau Vize-Stadtammann Helen Jordi auf Anfrage.

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