Im Herbst 2011 starben zwei Delfine aus dem Freizeitpark Connyland an den Folgen von Hirnschäden. Die Untersuchung der Thurgauer Staatsanwaltschaft ergab, dass die Delfine aufgrund falscher Dosierung oder zu langer Verabreichung eines Antibiotika gestorben sind.
Daraufhin wurde gegen einen ausländischen Tierarzt, welcher ein Spezialist für Meeressäuger ist, ein Strafbefehl erhoben. Es geht dabei um den Vorwurf der fahrlässigen Tierquälerei und um eine Busse in der Höhe von 4000 Franken. Der ausländische Tierarzt akzeptiert laut «NZZ» den Strafbefehl nicht und zieht das Verfahren vor Gericht. Das Bezirksgericht Kreuzlingen wird demnächst entscheiden, wer Schuld hat am Tod der Delfine.
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