Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz Erneuter Freispruch für Open-Air-Mitarbeiter

Nach dem Bezirksgericht Frauenfeld hat auch das Thurgauer Obergericht den Bauchef des Open Air Frauenfeld vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach dem Festival war ein Unwetter aufgekommen. Eine Helferin wurde beim Aufräumen tödlich verletzt.

Das Unglück geschah im Juli 2012 bei den Aufräumarbeiten nach dem Open Air. Bei einem Unwetter wurde eine 24-jährige Helferin von einer Zeltstange getroffen und so schwer verletzt, dass sie im Spital starb.

Die Staatsanwaltschaft zog den Bauchef des Festivals sowie einen weiteren Mitarbeiter vor Gericht. Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die Angeklagten aber frei. Daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein und verlangte erneut einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung gegen den 63-jährigen Bauchef. Auch die Familie des Opfers hatte das Urteil nicht akzeptiert.

Zweiter Freispruch

Der Sprecher des Obergerichts bestätigte gegenüber dem Regionaljournal Ostschweiz am Mittwoch, dass es den Bauchef und den zweiten Mitarbeiter von der Schuld freigesprochen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel