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Befangenheit im Fall Bad Rans
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 18.12.2018. Bild: Keystone
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Fall Bad Rans Verteidiger verlangen neuen Prozess

  • Ein Richter im Prozess um die Immobilien-Pleite im Fall Bad Rans war befangen.
  • So steht es im Urteil der St. Galler Anklagekammer.
  • Die am Prozess beteiligten Parteien verlangen nun eine Neuauflage.
  • Gleichzeitig akzeptiert die St. Galler Staatsanwaltschaft das Urteil der Anklagekammer nicht.
  • Nun muss das Bundesgericht urteilen.

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland steht vor einem Scherbenhaufen. Über ein Jahr lange haben sich fünf Richter und ein Gerichtsschreiber auf den Grossprozess rund um die Immobilienpleite im Fall Bad Rans vorbereitet. Rund zwei Wochen wurde im Werkhof Mels verhandelt, die Angeklagten zum Teil zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Richter war befangen

Nun wurde jedoch bekannt, dass einer der fünf Richter, ein Laienrichter, befangen war. Dies, weil seine Firma geschäftliche Beziehungen zu den Genossenschaften Bad Rans hatte. Aus diesem Grund hätte der Richter in den Ausstand treten müssen, heisst es im Urteil der St. Galler Anklagekammer. Jenem Gericht also, dass sich mit genau solchen Fällen befasst.

Nach dem Urteil der Anklagekammer haben die am Prozess beteiligten Parteien die Möglichkeit, eine Neuauflage des Prozesses zu verlangen. Dies hätten sie bereits getan, erklärt der Verteidiger des Hauptangeklagten auf Anfrage von Radio SRF. Darüber urteilen muss das Kreisgericht.

Käme es zu einer Neuauflage, müssten sämtliche involvierten Richter und auch der Gerichtsschreiber ersetzt werden.

Staatsanwaltschaft geht vor Bundesgericht

Am Mittwoch hat nun die St. Galler Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sie das Urteil der Anklagekammer nicht akzeptiert. Nun muss sich das Bundesgericht damit befassen und entscheiden, ob der Richter hätte in den Ausstand treten müssen oder nicht. Kommt das Bundesgericht zum gleichen Schluss wie schon die Anklagekammer, würde eine Neuauflage des Prozesses wahrscheinlicher.

SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr

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