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Ostschweiz Gemeinde Thal muss vor Gericht

Das Wittenbacher Software-Unternehmen Abacus reicht gegen die St. Galler Gemeinde Thal Beschwerde ein. Diese habe Software eingekauft ohne dies öffentlich auszuschreiben.

Vor eineinhalb Monaten hat das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden, dass St. Galler Gemeinden veröffentlichen müssen, welcher Firma sie einen Software-Auftrag vergeben haben. Ab welchem Umfang ein Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss, ist aber noch nicht entschieden.

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Thal Software eingekauft - ohne öffentliche Ausschreibung. Nach der Publikation des berücksichtigten Unternehmens hat Abacus eine Beschwerde eingereicht. Das Verwaltungsgericht muss nun neben St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach auch über die Gemeinde Thal entscheiden.

Abacus und die St. Galler Gemeinden warten nun also auf ein Grundsatzurteil, wann ein Software-Auftrag öffentlich ausgeschrieben werden muss. Weil die Software-Firma VRSG mit dem Kanton St. Gallen und den Gemeinden eine langjährige Zusammenarbeit hat, wurden die Software-Bedürfnisse der Gemeinden bislang direkt durch die VRSG befriedigt.

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