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Ostschweiz Gericht entscheidet über Canyoning-Verbot in Amden

Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke wollen Klarheit über die Situation am Stausee in Amden. Nun entscheidet das Kreisgericht See-Gaster, ob Canyoning-Touren und andere Freizeitaktivitäten auf dem Stausee verboten werden.

Im vergangenen Herbst kamen bei einer Canyoning-Tour oberhalb des Stausees in Amden zwei Menschen ums Leben. Die Besitzerin des Stausees, die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK), will nun eine Klärung der Verantwortlichkeiten. Das Kreisgericht entscheidet Ende Juli.

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Mögliches Canyoning-Verbot in Amden
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Man wolle Freizeitaktivitäten nicht grundsätzlich verbieten, heisst es bei den SAK auf Anfrage. Es gehe lediglich darum, dass die SAK keine Verantwortung für derartige Touren übernehmen müssen.

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