Im vergangenen Herbst kamen bei einer Canyoning-Tour oberhalb des Stausees in Amden zwei Menschen ums Leben. Die Besitzerin des Stausees, die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK), will nun eine Klärung der Verantwortlichkeiten. Das Kreisgericht entscheidet Ende Juli.
Man wolle Freizeitaktivitäten nicht grundsätzlich verbieten, heisst es bei den SAK auf Anfrage. Es gehe lediglich darum, dass die SAK keine Verantwortung für derartige Touren übernehmen müssen.