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Stadt Wil Leinenpflicht für Hunde noch nicht geregelt

Das Polizeireglement der Stadt Wil tritt 2017 ohne zwei Gesetzesartikel in Kraft, in denen die Leinenpflicht für Hunde geregelt wird. Es ist noch eine Abstimmungsbeschwerde hängig.

  • Im Juni 2016 verabschiedete das Wiler Stadtparlament das neue Polizeireglement. Darin wird die Leinenpflicht für Hunde geregelt.
  • Kurz nach der Abstimmung im Parlament wurde eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht, die von 92 Hundehalterinnen und Hundehaltern getragen wird: Im Polizeireglement gebe es neue Vorschriften, die für Hunde eine generelle Leinenpflicht in allen Grünanlagen, Pärken, Wäldern sowie an Waldrändern vorsehe, heisst es in einer Mitteilung der Beschwerdeführer vom 26. Juli.
  • Über die Abstimmungsbeschwerde muss das Departement des Innern entscheiden.
  • Weil das Departement des Innern der Abstimmungsbeschwerde die aufschiebende Wirkung entzog, kann das Polizeireglement der Stadt Wil am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Aber ohne die beiden Artikel, welche die Leinenpflicht regeln.

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