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Ostschweiz Mangels Beweisen: Schweinemäster von Betrug freigesprochen

Das Kreisgericht See-Gaster spricht einen Schweinemäster vom Vorwurf des Betrugs frei. Der Züchter soll das Qualitätslabel «QM-Schweizer-Fleisch» missbraucht haben. Verurteilt wurde der 48-Jährige hingegen wegen Tierquälerei.

Der Angeschuldigte betrieb in der Ostschweiz 15 Schweinemastbetriebe und eine Schweinezucht mit insgesamt 9000 Plätzen. Um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern, soll der Mann ein Firmenkonglomerat geschaffen und die Leitung der Firmen mit Strohmännern besetzt haben.

Zwei seiner Schweineställe meldete er beim Label «QM-Schweizer-Fleisch» an, das eine tierfreundliche Haltung garantiert. Laut Anklage verkaufte er jedoch sämtliche 18'938 Schweine, die er zwischen Januar 2007 und Mai 2009 gemästet hatte, unter diesem Label - drei Mal mehr als er hätte produzieren dürfen.

Lückenhafte Dokumente

Das Kreisgericht See-Gaster sprach den 48-Jährigen vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs und vom Vorwurf der Anstiftung zur mehrfachen Urkundenfälschung frei.

Aufgrund der lückenhaften Begleitdokumente könne nicht nachvollzogen werden, wie lange ein Schwein vor der Ablieferung in den Schlachthof im jeweiligen Stall gewesen sei. Schliesslich sei auch fraglich, ob tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden sei.

Schuldig gesprochen wurde der Schweinemäster aber wegen mehrfacher Tierquälerei. Das Gericht verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 90 Franken, zudem muss er eine Busse von 350 Franken bezahlen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 31'500 Franken und eine Busse gefordert.

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