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Kanton St.Gallen Mehr Transparenz bei den Privatschulen

Um was geht es? Im Kanton St. Gallen gebe es Privatschulen, «die zum Teil religiös-fundamentalistischen Kreisen nahestehen», heisst es in einem Vorstoss, den Max Lemmenmeier (SP) zusammen mit Thomas Rüegg (FDP) und Erwin Böhi (SVP) in der Aprilsession eingereicht hat. Es bestehe die Gefahr, dass in diesen Privatschulen Heranwachsende gezielt indoktriniert würden, schreiben die Motionäre. Die Privatschulen unterstünden zwar der staatlichen Aufsicht und bräuchten eine Bewilligung des Erziehungsrats. Im Volksschulgesetz fehlten aber klare inhaltliche Vorgaben für den Unterricht. Diese Lücke gelte es «mit Blick auf einen weltanschaulich neutralen Unterricht zu schliessen».

Was war der Auslöser? Auslöser des Vorstosses war unter anderem ein Entscheid im Kanton Zürich, der schliesslich vom Bundesgericht gestützt wurde: Einem islamischen Kindergarten sei die Bewilligung verweigert worden aufgrund einer gesetzlichen Grundlage, die es im Kanton St. Gallen gar nicht gebe, sagt Max Lemmenmeier. Deshalb brauche es eine Gesetzesänderung.

Was will die Regierung? Im Bewilligungsverfahren sollen künftig auch Auskünfte über die Finanzierung, die Eigentumsverhältnisse, die Verbindungen der Privatschulen zu ideellen Vereinigungen und zur personellen Besetzung der leitenden Funktionen eingeholt werden können. Bereits heute überprüfe die Privatschulaufsicht jährlich, ob die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt werden. Nach einer Gesetzesanpassung würden die Privatschulen nach den neuen Auflagen nochmals überprüft. Die Regierung will aber nicht, wie von den Motionären gefordert, den Gesetzestext aus dem Kanton Zürich übernehmen.

Der Vorstoss wird in der kommenden Septembersession beraten.

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