Die Tat geschah im Januar 2015 auf einem abgelegenen Bauernhof am Ricken im Kanton St. Gallen. Zuerst schoss der Bauer mit einem Armee-Revolver auf den Pächter des elterlichen Hofs und verletzte ihn am Arm. Anschliessend richtete er im Wohnhaus seines Vaters ein regelrechtes Blutbad an.
Auf dem Vorplatz erschlug er mit einem acht Kilogramm schweren Vorschlaghammer die betagte Stiefmutter und verletzte seinen Vater derart schwer, dass der 84-Jährige zum Pflegefall wurde.
Der Bauer hatte den Hof früher selbst bewirtschaftet und ein neues Wohnhaus gebaut. Nach einer Nieren-Transplantation musste er die Arbeit aufgeben und den Hof wieder seinem Vater verkaufen. Dass der betagte Vater auf dem Hof das Sagen hatte, hat der Sohn nicht verkraftet.
Das Kreisgericht See-Gaster in Uznach SG sprach den Mann wegen Mordes sowie wegen mehrfach versuchten Mordes schuldig, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Es verurteilte den IV-Rentner im Sinne der Anklage zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Nach Verbüssung der Strafe wird der 47-jährige Schweizer verwahrt.
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