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Mord in St. Galler Moschee Mildere Strafe für Todesschützen

Das Urteil: Das Kantonsgericht St. Gallen hat den 54-jährigen Mann wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

  • Das Verhalten des Beschuldigten erfülle den Tatbestand des Mordes und nicht nur der vorsätzlichen Tötung, teilt die Strafkammer mit. Er habe skrupellos gehandelt.
  • Daran ändere nichts, dass das Opfer 1997 den Bruder des Beschuldigten in Notwehr getötet und dabei auch den Beschuldigten selbst verletzt hatte.
  • Dieser besondere Umstand sei allerdings bei der Dauer der Freiheitsstrafe leicht strafmindernd zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Rechtsprechung in anderen Fällen sei eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren angemessen.
  • Der Ehefrau und den Kindern des Opfers muss der Beschuldigte Schadenersatz sowie Genugtuung von 278'000 Franken und dem Staat Verfahrenskosten von 75'000 Franken bezahlen.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte in der Berufungsverhandlung vor Kantonsgericht erneut wegen Mordes die Höchststrafe von 20 Jahren.

Der Hintergrund: Der 54-jährige Mann erschoss im August 2014 während des Freitagsgebets in einer St. Galler Moschee einen anderen Mann. Der Beschuldigte hatte dabei sieben Mal aus nächster Nähe von hinten auf den knienden Mann geschossen. Das Opfer war sofort tot.

Die Vorinstanz: Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Beschuldigten im Mai 2016 wegen Mordes, Gefährdung des Lebens sowie mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Gegen den Entscheid erhob der Beschuldigte Berufung. Er beantragte einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren.

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