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Neue Autos künftig später vorführen (22.01.2015)
Aus Regi Ostschweiz vom 21.01.2015.
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Ostschweiz Neue Autos müssen künftig später vorgeführt werden

Künftig müssen neue Fahrzeuge erst nach fünf bis sechs Jahre das erste Mal vorgeführt werden. Das hat der Bundesrat beschlossen. Diese längere Frist freut die Strassenverkehrsämter, denn sie sind im Rückstand mit den Kontrollen.

Im Kanton St. Gallen sind es 110'000 Fahrzeuge, die fällig sind für eine Motorfahrzeugkontrolle. Doch das Strassenverkehrsamt hat nicht genügend Kapazitäten und ist darum im Rückstand. Anderen Kantonen geht es ähnlich: Im Kanton Thurgau sind es 55'000 Autos, Töffs und Lastwagen, die zur Kontrolle sollten; in Graubünden sind es 40'000 Fahrzeuge.

Dass der Bundesrat nun die Frist verlängert für neue Autos, die zur erstmaligen Nachkontrolle müssen, hilft den Strassenverkehrsämtern beim Abarbeiten ihres Pendenzenbergs. Dieser verkleinert sich in Graubünden auf einen Schlag um 10'000 Fahrzeuge. Thurgau und in St. Gallen rechnet mit bis zu 8000 Fahrzeugen, die nicht mehr ausstehend sind.

Grund für die Fristenänderung ist aber ein anderer: Heute haben neue Autos technisch weniger Probleme, dank umfassenden Garantieleistungen bleiben sie technisch länger einwandfrei.

Darum müssen die Kantone trotz der Lockerung des Bundesrat Massnahmen ergreifen, um die ausstehenden Kontrollen aufzuholen: Der zeitliche Aufwand pro Kontrolle wurde zum Beispiel verkürzt, die Nachkontrolle bei Mängeln entfällt dank einer Meldung der Garage oder es werden neue Stellen geschaffen, wie im Kanton St. Gallen. Dort hat der Kantonsrat vor kurzem sechs neue Stellen bewilligt, die nun ab dem zweiten Quartal gezielt zur Fahrzeugkontrolle eingesetzt werden.

Trotz diesen Massnahmen dauert es aber noch, bis der Pendenzenberg weg ist: St. Gallen und Graubünden rechnen mit fünf Jahren, Thurgau mit zwei.

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