Am Anfang des Streits um das geplante Kongresszentrum hat Thomas Scheitlin als Stadtpräsident mit seinen Kollegen Einsprachen dagegen abgewiesen. Da er bei den Olma Messen noch das Verwaltungsratspräsidium innehat, sei dies ein Rollenkonflikt, findet das Verwaltungsgericht. Scheitlin hätte ihrer Meinung nach in den Ausstand treten sollen.
Dann bemängelt das Gericht auch den Schattenwurf des geplantes Turmes. Dieser beeinträchtige die Nachbarn und verstosse zudem gegen das Baugesetz. Ein zentraler Punkt ist für das Verwaltungsgericht auch die Zone. Da dieses Projekt in einer Zone für öffentliche Bauten liegt, muss der Bau zu einem gewissen Teil öffentlich zugänglich sein.
Dies sei mit einem Kongresszentrum noch gegeben, schreibt das Gericht. Das Problem sei jedoch das Hotel. Das geplante Objekt gehöre nicht in eine Zone für öffentliche Bauten. Auch nicht, wenn in diesem Hotel viele Gäste der Messen übernachten würden.
Ob die Verantwortlichen der Olma den Entscheid ans Bundesgericht weiter ziehen, ist noch offen. «Wir müssen das Urteil zuerst im Verwaltungsrat analysieren», sagt Olma-Direktor Nicolo Paganini gegenüber Radio SRF1. Spätestens in zwei Wochen wollen die Olma-Verantwortlichen informieren.