Mit der Gesetzesänderung soll der Kantonsrat die Kompetenz erhalten, die Wachstumsziele für den Richtplan festzulegen. Bisher war dafür die Regierung zuständig. Die Gegner befürchten, dass der Kantonsrat «mit einem unrealistisch hohen Wachstumsszenario» neues Siedlungsgebiet schaffen könnte.
St. Galler Raumplanung im Umbruch
«Die Folge wäre eine weitere, ungebremste Zersiedelung und die Zerstörung von grossen Flächen Kultur- und Naturland», schreibt das Komitee. Die Baugesetz-Änderung sei im Kantonsrat von einer «Übermacht der Hauseigentümer- und Baulobby» durchgedrückt worden.
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