Der Kanton St. Gallen orientiert sich bei den Sozialhilfebeträgen an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz (SKOS). Diese Empfehlungen stützt die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten und die St. Gallische Konferen für Sozialhilfe (KOS). Da es sich um keine verbindlichen Empfehlungen handelt, können die Gemeinden den Spielraum nutzen und die Beträge regional anpassen. Die Sozialhilfe ist nicht kantonal geregelt.
Auszug Sozialhilfe Grundbedarf
Haushaltsgrösse | Monatspauschale in CHF |
1 Person | 977 |
2 Personen | 1495 |
3 Personen | 1818 |
4 Personen | 2090 |
5 Personen | 2638 |
Weil sich die Sozialhilfekosten in St. Margrethen seit 2008 verdoppelt haben und 2013 jeder zehnte Steuerfranken in die Sozialhilfe floss, sieht der Gemeinderat nun Handlungsbedarf. Die Kürzung des Grundbedarfs um 7,5 Prozent sei verkraftbar. Einerseits sei die Steuerkraft unterdurchschnittlich und andererseits bestünde die Möglichkeit im nahe gelegenen Ausland günstig einzukaufen, begründet Gemeindepräsident Reto Friedauer den Entscheid.
Bei der KOS kann man zwar nachvollziehen, dass ein finanzieller Druck besteht, nicht aber dass dies auf Kosten der finanziell Schwachen gespart wird. Senkt eine Gemeinde die Sozialhilfebeiträge, so werden die umliegenden Gemeinden automatisch attraktiver, so Patrik Müller, Vize-Präsident des KOS. Er befürchtet, dass die Diskussion rund um die Sozialhilfebeträge nun auch in anderen Gemeinden entfacht.
SP macht politischen Vorstoss
Die SP des Kanton St. Gallens ist empört über die Kürzung in St. Margrethen. Sie will deshalb in der September Session des Kantonsrates die Sozialhilfe thematisieren und fordert eine kantonale Regelung. Dies sagt SP-Präsidentin Monika Simmler auf Anfrage vom «Regionaljournal Ostschweiz».