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Ostschweiz St. Gallen schränkt Kitesurfer ein

Auf dem St. Galler Teil des Zürichsees ist das Kitesurfen verboten. Das steht in einer neuen Verfügung des Kantons. Diese Verfügungen zum Kitesurfen müssen angepasst werden, weil der Bund das Gesetz geändert hat.

Neu ist Kitesurfen auf Schweizer Seen grundsätzlich erlaubt, die Kantone können aber Verbote für gewisse Gebiete aussprechen. St. Gallen verbietet das Kitesurfen auf dem Zürichsee vor Rapperswil-Jona und auf dem Bodensee vor Altenrhein.

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Viele neue Verbote
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Auf dem Walensee gelten kompliziertere Regeln. Bislang mussten die Kitesurfer 300 Meter Abstand vom Ufer halten. Neu dürfen sie an gewissen Stellen auch vom Land aus starten. Verboten bleibt das aber beispielsweise vor Weesen, in der Bucht von Walenstadt und bei Haltestellen der Kursschiffe.

Gegen die neuen Verfügungen kann man innerhalb von zwei Wochen Rekurs einlegen. Geschieht das nicht, treten sie ab Mitte Februar in Kraft.

Verbote auch im Thurgau

Auch der Kanton Thurgau hat auf dem Bodensee das Kitesurfen eingeschränkt. Erlaubt ist es in zwei Zonen: Zwischen Berlingen und Ermatingen und vor Münsterlingen. Im Kanton Graubünden wird die Sportart vor allem auf dem Silvaplaner-See betrieben.

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