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Ostschweiz Stadt Gossau muss Hallenbad-Frage klären

Viele Städte und Gemeinden sehen sich mit der Frage konfrontiert, wie sie in Zukunft mit ihren Hallenbädern aus den 70er-Jahren umgehen sollen. Am 24. November müssen die Bürger von Gossau einen Grundsatzentscheid fällen: Ein eigenes Hallenbad Ja oder Nein. Das Ergebnis dürfte wegweisend sein.

Über 40 Jahre alt ist das jetzige Hallenbad der Stadt Gossau. Das Bad zählt jährlich rund 100 000 Besucher. Das Ende des Betriebszyklus des Hallenbades ist erreicht. Vor allem die Technik ist veraltet, gewisse Ersatzteile sind gar nicht mehr lieferbar.

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Der Hallenbadentscheid ist wegweisend (29.10.2013)
02:34 min
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Die Bürger der Stadt Gossau müssen am 24. November einen Grundsatzentscheid fällen: soll die Stadt Gossau weiterhin ein eigenes Hallenbad betreiben oder nicht? Daneben muss darüber abgestimmt werden, welcher Standort für das Hallenbad in Frage kommt.

Drei Möglichkeiten

Konkret gibt es drei Varianten: der Verzicht auf ein Hallenbad, die Sanierung des jetzigen Hallenbades für 17 Millionen Franken oder einen Neubau am Standort Buechenwald für 22 Millionen Franken.

Ein eigenes Hallenbad bedeutet für die Stadt Gossau Mehrkosten, welche durch den Steuerzahler mitgetragen werden müssen. Es wird mit rund 1,5 Millionen Franken jährlich gerechnet und dies für die nächsten 25 Jahre.

Die Abstimmung über die Zukunft des Hallenbades ist wegweisend. Denn das Hallenbad hat einen Einfluss auf andere Anlagen und Angebote wie beispielsweise auf die Turnhallen Situation oder auch auf den Fussballplatz. Gossau überarbeitet nämlich seine Sportanlagen und hat dafür ein Konzept ausgearbeitet (Gemeindesportanlagenkonzept kurz Gesak).

Parolenfassung der Parteien

Alle fünf Parteien sind sich einig, dass die Stadt Gossau ein eigenes Hallenbad braucht. Die Meinungen beim Standort gehen allerdings auseinander. Die FDP und die freie Liste Gossau sind für eine Sanierung des Hallenbades Rosenau. Die SP und die CVP entscheiden sich den Neubau Buechenwald. Die SVP hat sich für keinen der beiden Standorte ausgesprochen.

Die Grundsatzabstimmung erfolgt am 24. November.

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