Der Kanton Thurgau bewilligt künftig im Dezember keine Sonntags-Ladenöffnungen mehr nach den Weihnachtstagen. Er kommt damit unter anderem einer Forderung der Gewerkschaft Unia nach. Diese hatte sich zusammen mit Betroffenen gewehrt und eine Petition lanciert. Der Kanton Thurgau legt nun klar fest, an welchen Feiertagen Sonntagsarbeit möglich ist und an welchen nicht.
Mit einem Schreiben an alle Detaillisten gibt das Amt für Wirtschaft und Arbeit bekannt, dass es über die vier gesetzlich möglichen Sonntagsverkäufe hinaus keine weiteren Bewilligungen für Sonntagsladenöffnungen erteilen wird.
Grundsätzlich keine Bewilligungen mehr gebe es aus arbeitsrechtlichen Gründen am 1. und 2. Januar, 1. Mai, Oster- und Pfingstmontag, 1. August, 26. Dezember und 27. Dezember (sofern dieser auf einen Sonntag falle).