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Ostschweiz Verwaltungsgericht stoppt Softwareeinkäufe

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen untersagt St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach Verträge für den Kauf von neuer Software abzuschliessen. Konkret geht es dabei um Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells der St.Galler Gemeinden.

Die Firma Abacus Research hatte Ende der letzten Woche vier Beschwerden beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen wegen Verletzung des öffentlichen Beschaffungsrechts eingereicht. Diese sind gegen die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach gerichtet.

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen kommt nun zum Schluss, dass Abacus in diesen Fällen als Beschwerdeführerin befugt ist, wie es in einer Mitteilung des Unternehmens heisst. Gleichzeitig hat das Verwaltungsgericht verfügt, dass die Gemeinden St. Gallen, Rapperswil-Jona, Wil und Wittenbach vorläufig keine Software zur Umsetzung des Rechnungsmodells beschaffen dürfen und auch keine entsprechenden Verträge abschliessen dürfe.

Abacus begrüsse den Entscheid, heisst es am Schluss der Mitteilung.

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