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Ostschweiz Verwaltungsrechenzentrum muss nicht öffentlich ausschreiben

Die in der Informatik für Gemeinden und Kantone tätige Verwaltungsrechenzentrum St. Gallen AG (VRSG) muss Beschaffungen nicht öffentlich ausschreiben. Die Gemeinden und Kantone als Besitzer sollten ihr Unternehmen jedoch nicht bevorzugen, empfiehlt die Wettbewerbskommission (WEKO).

Aktionäre der VRSG sind 126 Städte und Gemeinden in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Thurgau, Graubünden und Aargau sowie die Kantone St. Gallen, Zürich, Appenzell Ausserrhoden und Thurgau.

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Beschwerde abgewiesen (11.07.2014)
02:02 min
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Ein Konkurrent hatte sich bei der WEKO beschwert, dass die VRSG AG als öffentliches Unternehmen ihre Aufträge nicht öffentlich ausschreibe. Dies müsse die VRSG nicht, heisst es in einer Mitteilung der WEKO vom Freitag.

Ein Träger öffentlicher Aufgaben im Eigentum des Gemeinwesens sei bei seinen Beschaffungen nur dann ausschreibepflichtig, wenn er mit seinen Leistungen nicht im Wettbewerb stehe. Da die VRSG an öffentlichen Ausschreibungen sowohl ihrer Aktionäre als auch anderer Gemeinden, Städte und Kantone teilnehme, müsse sich das Unternehmen regelmässig im Ausschreibungswettbewerb behaupten.

Keine staatlichen Vorteile

Die WEKO empfehle den öffentlichen Aktionären jedoch, sich gegenüber dem VRSG wettbewerbsneutral zu verhalten, heisst es in der Mitteilung weiter. Die VRSG solle gegenüber ihren Konkurrenten von keinerlei staatlichen Wettbewerbsvorteilen profitieren.

Das Verwaltungsrechenzentrum mit Sitz in St. Gallen macht im Jahr einen Umsatz von gut 50 Millionen Franken und beschäftigt 260 Mitarbeitende. Die Aktiengesellschaft, die vollständig im Besitz von Gemeinden und Kantonen ist, bietet Verwaltungen von Städten, Gemeinden und Kantonen Informatiklösungen an.

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