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Zentralschweiz Adligenswiler Ortsplanung wird ein Fall für das Bundesgericht

Das Bundesgericht muss sich mit der Ortsplanung der Luzerner Agglomerationsgemeinde Adligenswil befassen. Streitpunkt sind neue Bauzonen im Umfang von rund acht Hektaren. Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz zieht eine Beschwerde weiter.

Die Stimmberechtigten von Adligenswil hatten im Januar 2014 die Gesamtrevision der Ortsplanung mit den neuen Bauzonen gutgeheissen. Rund dreieinhalb Monate später trat das neue Raumplanungsgesetz des Bundes in Kraft.

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Unverständnis in Adligenswil (17.6.2015)
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Würden die massiven «Last-Minute-Einzonungen» genehmigt, werde die Umsetzung des neuen Rauplanungsgesetzes im Kanton Luzern erheblich gefährdet, schreibt die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.

«Von schnellen Einzonungen kurz vor Schluss kann keine Rede sein», sagt der Adligenswiler Gemeinderat Markus Siegrist auf Anfrage von Radio SRF. Die Ortsplanung sei ein gut siebenjähriger Prozess.

Wegen der Beschwerde kann auf dem Bauland momentan nicht gebaut werden. Dies ärgert die Gemeinde, da sie darauf hofft, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner nach Adligenswil ziehen. Die Stiftung Landschaftsschutz rechnet damit, dass das Bundesgericht bis in einem Jahr entschieden hat.

Die Stiftung erhob gegen die Ortsplanung bereits beim Luzerner Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde, blitzte bei diesem aber ab. Im Mai 2015 wies auch das Kantonsgericht eine Beschwerde in wesentlichen Teilen ab.

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