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Zentralschweiz «Auslagerung von Steuerdaten rechtlich zulässig»

Der Zuger Datenschutzbeauftragte René Huber hält in seinem Bericht 2013 fest, dass das Einlesen von Zuger Steuerdaten durch eine private Firma rechtlich zulässig ist. Er hätte es allerdings bevorzugt, wenn die sensiblen Daten intern von der Zuger Steuerverwaltung bearbeitet würden.

Rund 100'000 Privatpersonen und Unternehmen im Kanton Zug reichen jährlich ihre Steuerdaten ein. Die Weiterverarbeitung erfolgt heute vorwiegend in Papierform. Die Zuger Regierung will ab Frühling 2015 die Steuererklärungen vorwiegend elektronisch einlesen.

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Der Zuger Datenschutzbeauftragte René Huber im Gespräch (4.4.2014)
03:08 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 8 Sekunden.

Diese Arbeiten will die Regierung an eine private Firma auslagern. Dies trug ihr Kritik ein von der FDP-Fraktion im Kantonsrat. Und auch dem Zuger Datenschutzbeauftragten René Huber wäre eine andere Lösung lieber gewesen. «Sobald Dokumente an Dritte abgegeben werden, entstehen Unsicherheiten.»

Interne Lösung zu teuer

Die Zuger Regierung hat sich aus betrieblichen und finanziellen Gründen für die Auslagerung an eine private Firma entschieden. Hochleistungsscanner und Lizenzen für das Lesen von Codes und Handschriften seien sehr teuer. Dafür sei das Volumen des Kantons zu klein.

Rein rechtlich sei die Auslagerung «zulässig», sagt der Datenschutzbeauftragte René Huber. Er hat sich auch ausbedungen, die Firma «vor Ort und unangemeldet zu kontrollieren.»

Die Firma, welche die Steuerdaten aus Zug einliest, ist eine amerikanische Tochterfirma. Als selbständige GmbH unterliegt sie aber Schweizer Recht. Das heisst: Die Daten dürfen nur auf Schweizer Servern gelagert werden.

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