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Zentralschweiz Einsprachefrist zur Salle Modulable erneut verlängert

Das Urteil zum Luzerner Musiktheaterprojekt «Salle Modulable» ist noch immer nicht rechtskräftig. Das zuständige Gericht auf den Bermudas hat die Einsprachefrist erneut verlängert - bis zum 31. Oktober.

Die Frist, die am Freitag abgelaufen wäre, wurde bis zum 31. Oktober 2014 erstreckt, wie die Sprecher der Salle Modulable und des Butterfield Trusts am Freitag mitteilten. Weitere Angaben zum Stand des Verfahrens machten die Prozessparteien nicht. Die gerichtliche Auseinandersetzung sei weiterhin im Gange, heisst es dazu in einem Statement von Seiten des Butterfield Trusts.

Bei dem Rechtsstreit geht es darum, ob der Stiftung Salle Modulable 120 Millionen Franken, die vom Butterfield Trust verwaltet werden, für die Realisierung eines Musiktheaters zustehen oder nicht. Der Supreme Court von Bermuda hatte sein Urteil am 21. Februar 2014 gefällt. Die Nachverhandlungen wurden Ende Mai abgeschlossen. Dann begann die Appellationsfrist zu laufen, die mehrmals verlängert wurde.

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