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Gewalt gegen Ehefrau Gefängnisstrafe wegen Todesdrohungen und Schlägen

Aus Angst, seine Ehefrau könnte sich von ihm trennen, drohte ihr der 40-jährige Mann mit dem Tod und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Dafür ist er vom Luzerner Kriminalgericht zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet.

Weitere Drohungen

Der Beschuldigte drohte seiner Ehefrau im November 2015, er werde sie töten, falls sie ihn verlasse.

Ein knappes Jahr später bedrohte der Mann seine mittlerweile von ihm getrennt lebende Ehefrau in einer Parkanlage in Luzern erneut während eines Streits um ihren gemeinsamen Sohn. Er schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Sie fiel zu Boden und erlitt eine Trommelfellperforation. Danach schlug der Mann mit seinen Fäusten und Füssen weiter auf die am Boden liegende Frau ein.

Teilweiser Schuldspruch

Das Gericht sprach den Mann der einfachen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und der mehrfachen Drohung schuldig, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervor geht. Er befindet sich in Sicherheitshaft. Die Zeit in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft wird ihm an die Strafe angerechnet.

Freigesprochen wurde der Mann von den Vorwürfen der versuchten schweren Körperverletzung sowie der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand. Das Gericht stufte einen Vorfall im kurdischen Kulturclub in Luzern als Notwehr ein. Zur Auseinandersetzung kam es, weil der Angeklagte einem andern Mann vorwarf, er sei Schuld an seinen Problemen mit seiner Ehefrau. Der Streit eskalierte und der Beschuldigte griff zum Messer, nachdem der andere Mann ihn mit einem Billardstock angegriffen und geschlagen hatte.

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