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Zentralschweiz Hans Wicki in Verwaltungsrat der Titlisbahnen gewählt

Trotz Kritik wegen möglicher Interessenkonflikte ist am Freitag der Nidwaldner Baudirektor Hans Wicki in den Verwaltungsrat der Titlis Bergbahnen gewählt worden. Die Generalversammlung folgte einem Antrag des Verwaltungsrats. Einen Gegenkandidaten lehnte sie ab.

Zwei Drittel der Stimmen fielen auf Wicki, ein Drittel auf den Gegenkandidaten und Bosch-Manager Walter Häcki. Wicki war vom Verwaltungsrat der Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG als Nachfolger von Mario Amstutz vorgeschlagen worden. Dieser gehörte dem Gremium seit 1979 an.

Der Aktionär und ehemalige Titlis-Bergbahn-Direktor Eugenio Rüegger beantragte, den gebürtigen Engelberger Walter Häcki anstelle von Regierungsrat Wicki in den Verwaltungsrat zu wählen. «Gewählte Volksvertreter haben genug Aufgaben, Pflichten und Verantwortung», sagte Rüegger an der Generalversammlung am Freitag im Kursaal Engelberg.

Im Vorfeld und auch an der GV sorgte Wickis Kandidatur wegen möglicher Interessenkonflikte für Diskussionen. Als kantonaler Baudirektor könnte er in Entscheide involviert sein, die das Tourismusunternehmen direkt betreffen. Die Firma hat nicht nur ihren Sitz, sondern auch Teile der Anlagen auf Nidwaldner Kantonsgebiet. «Was passiert, wenn Beschwerden gegen den Bahnneubau auf dem Tisch des Regierungsrates landen, die er vorher als Verwaltungsrat behandelt hat», fragte sich ein einheimischer Aktionär.

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GV Titlis Bergbahnen
05:03 min
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Wicki sieht kein Risiko

Wicki sieht in der Tätigkeit als Verwaltungsrat der Titlis Bergbahnen indes weder ein Risiko für den Kanton noch für die Bergbahnen. «Grosse Entscheide im Zusammenhang mit dem Bahnneubau fällt ohnehin der Bund, und falls es doch heikel würde, dann gehe ich selbstverständlich in den Ausstand», sagt Wicki.

Weiter im Verwaltungsrat der Titlis Bergbahnen bestätigt wurden die Bisherigen Hans Hess (Präsident), Marianne Fassbind, Eugen Hess, Kony Niederberger, Markus Thumiger und Guido Zumbühl.

Zudem sprach sich die Generalversammlung für eine Amtszeitbeschränkung der Verwaltungsratsmitglieder auf 16 Jahre aus. Für Bisherige, die bereits mehr als zehn Jahre im Amt sind, gilt eine Übergangsregel: Sie dürfen dem Strategiegremium bis maximal 2020 angehören.

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