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Luzerner Polizeigesetz Hilfspolizisten dürfen neu auch Waffen tragen

Ausserdem werden sie künftig beispielsweise auch beim Transport von Gefangenen eingesetzt oder zum Schutz von Gebäuden.

Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag das revidierte Polizeigesetz mit 90 zu 20 Stimmen in erster Lesung gutgeheissen. Demnach sollen so genannte Sicherheits-Assistentinnen und -assistenten künftig nicht nur im Verkehr Dienst leisten dürfen, sondern auch neue Aufgaben übernehmen. Neu sollen sie zudem eine Waffen tragen können.

Unterstützt wurden die Änderungen vor allem von CVP, FDP und SVP. Die Neuerungen würden die tägliche Arbeit der Polizei erleichtern. Die Bevölkerung sei gewachsen und die Kriminalität habe sich verändert, argumentierten die bürgerlichen Parteien.

Waffenausrüstung stösst auf Kritik

Die Grünen beantragten dagegen, die Vorlage zurückzuweisen. Der Polizei fehlten die personellen Ressourcen, um die vorgesehen zusätzlichen Kompetenzen wahrzunehmen, sagte ein Sprecher der Grünen. Der Kantonsrat wollte neue gesetzliche Grundlagen für die Polizeiarbeit aber nicht hinauszögern und lehnte den Rückweisungsantrag ab.

Die Sicherheitsassistenten dürfen neu eine Waffe tragen, sofern sie eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen wie die diplomierten Polizisten. SP und Grüne lehnten dies ab. Die Polizei dürfe nicht aus finanziellen Gründen mit Billig-Polizisten geschwächt werden, erklärte eine SP-Sprecherin. Das Parlament unterstützte allerdings deutlich das Ansinnen der Luzerner Regierung.

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