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Zentralschweiz Höchstens 24 Kinder in Zuger Schulklassen

Die Schulklassen im Kanton Zug erhalten neue Höchstzahlen für Schülerinnen und Schüler. Der Zuger Kantonsrat hat bei der zweiten Lesung des Schulgesetzes an den Höchstzahlen geschraubt. Dabei wurden die Ergebnisse der ersten Lesung wieder gekippt.

Für den Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe (Real und Sek) gilt neu eine Höchstzahl von 24 Kindern. In der Grund- und Basisstufe können sogar bis zu 26 Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Die Schülerzahlen wurden also für den Kindergarten und die Oberstufe erhöht, für die Primarstufe von 26 auf 24 Kinder gesenkt und für die Grund- und Basisstufe beibehalten.

Audio
Zug schraubt an Klassengrössen (02.04.2015)
01:12 min
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Die restliche Schulgesetz-Revision blieb ohne Änderungen. Auch künftig ist die sprachliche Frühförderung nicht im Gesetz verankert. Entsprechende Angebote aufzubauen, ist für die Gemeinden freiwillig. Weil die Frühförderung nicht im Gesetz steht, haben die Schulen somit auch keine Handhabe, Eltern zur Kooperation zu zwingen.

Freiwillig bleibt auch die Grund- und Basisstufe, bei der Kindergartenkinder gemeinsam mit den Kindern der ersten und zweiten Klasse unterrichtet werden. Ausserdem können die elf Gemeinden freiwillig auch Kunst- und Sportklassen für begabte Oberstufen-Schüler einrichten.

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