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Zentralschweiz Kriens fällt erste Entscheide zu den Hütten am Pilatus

Der Gemeinderat will den Grundeigentümern nun mitteilen, ob ihre Bauten bestehen bleiben oder abgebrochen werden müssen. Eigentümer von 89 solcher Bauten mussten wegen eines Entscheids des Bundesgerichts nachträglich Baubewilligungen einreichen.

Das Bundesgericht hatte verlangt, dass die Gemeinde Kriens in einem Kataster aufzeigt, wo im Krienser Hochwald in den letzten Jahrzehnten ausserhalb der Bauzonen und ohne Baubewilligung Bauten entstanden oder ausgebaut wurden.

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Erste Entscheide zu Krienser Hochwald-Hütten (16.1.2015)
02:31 min
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Entscheid über Duldung oder Abriss

89 Baugesuche wurden darauf eingereicht, gegen 52 sind Einsprachen eingegangen.

Die Gemeinderat sei nun daran zu entscheiden, wer nachträglich eine Bewilligung erhält, welche Bauten geduldet und welche abgerissen werden müssen, schreibt er in einer Mitteilung. «Wir hoffen, alle Entscheide im Verlauf dieses Jahres fällen zu können», sagt der Krienser Gemeindeammann Matthias Senn gegenüber Schweizer Radio SRF.

Ein Abbruch habe innerhalb von 6 Monaten nach dem Entscheid zu erfolgen. Vorübergehend geduldete Bauten werden nach Verkauf oder Vererbung abgerissen. Und rechtlich geduldete Bauten, bei denen ein Abbruch unverhältnismässig ist, sollen bestehen bleiben können.

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