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Zentralschweiz Lawinenunglück am Stanserhorn: Zwei Arbeiter freigesprochen

Ein Baggerführer kam im Jahr 2012 in einer Lawine am Stanserhorn ums Leben. Zwei Arbeitskollegen können nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Dies hat das Nidwaldner Kantonsgericht entschieden. Die Betroffenen reagierten erleichtert.

Das Nidwaldner Kantonsgericht hat einen Forstwart und einen Mitarbeiter der Stanserhorn-Bahn vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Obergericht angefochten werden.

Das Kantonsgericht folgte damit der Forderung der Verteidiger. Die Lawine sei für niemanden vorhersehbar gewesen. «Es war für alle Beteiligten eine enorme Belastung. Wir sind erleichtert über den Freispruch» sagte Heinz Keller, VR-Präsident der Stanserhornbahn.

Der Staatsanwalt hingegen ist nicht zufrieden mit dem Urteil. «Ich werde die schriftliche Begründung analysieren und dann entscheiden, ob ich das Urteil beim Obergericht anfechten werde» erklärte Alexandre Vonwil im Regionaljournal.

«Tod des Baggerführers wäre zu vermeiden gewesen»

Die Staatsanwaltschaft plädierte in beiden Fällen auf fahrlässige Tötung. Der Tod des 33-jährigen Baggerführers sei «zu vermeiden gewesen, wenn elementare Sicherheitsmassnahmen getroffen worden wären», so der Vorwurf der Nidwaldner Staatsanwaltschaft vor dem Gericht in Stans.

Die Lawine am Stanserhorn

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Das Lawinenunglück geschah am 24. Februar 2012. Der Baggerführer räumte am Stanserhorn Schnee weg. Eine Lawine hatte die Zufahrtsstrasse zum Masten der neuen Cabrio-Bahn verschüttet. Es löste sich erneut eine Lawine. Der Baggerführer wurde verschüttet. Über eine Stunde später konnte er geborgen werden. Er starb kurz darauf im Spital.

Der angeklagte Seilbahnfachmann der Stanserhornbahn habe zwar auf die Lawinengefahr via Email aufmerksam gemacht. Das sei aber zuwenig, betonte die Staatsanwaltschaft weiter. Die Betroffenen hätten mit Telefonen und Funksprüchen informiert werden müssen.

Der zweite Angeklagte, ein Förster der Genossenkorporation Stans, habe den lokalen Schneeverhältnissen «zu wenig Beachtung geschenkt», so der Staatsanwalt weiter.

Lokale Schneeverhältnisse als Streitpunkt

All diese Anklagepunkte seien «nicht einmal ansatzweise zutreffend», erklärte hingegen der Anwalt des angeklagten Mitarbeiters der Stanserhornbahn.

Die lokale Lawinensituation sei für «niemanden vorhersehbar» gewesen. Die beiden Angeklagten seien erfahren, könnten die Risiken einschätzen und beide hätten die Situation an besagtem Tag gleich beurteilt: Am Vormittag seien die Arbeiten bei der aktuellen Lawinengefahr noch zu verantworten gewesen. Am Nachmittag hingegen wäre die Gefahr zu hoch gewesen.

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