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Zentralschweiz Luzerner Parlament schafft Rahmengesetz für Tiefenwärme

Im Kanton Luzern soll die tief unter der Oberfläche vorhandene Wärme zur Energiegewinnung genutzt werden. Der Luzerner Kantonsrat hat am Montag die rechtlichen Grundlagen dazu geschaffen.

Rund 5000 Wärmepumpen erzeugen in Häusern die Heizwärme mit Erdwärme. Tiefengeothermische Nutzungen hingegen sind in der Schweiz noch wenig erprobt. Bei dieser Nutzung von Erdwärme wird 40 bis 150 Grad warmes Wasser aus 400 bis 5000 Metern Tiefe an die Erdoberfläche gepumpt und zu Heizzwecken und zur Stromerzeugung genutzt. Die Kosten sind hoch: Eine Bohrung kostet zwischen 25 und 30 Millionen Franken.

Das Gesetz über die Gewinnung von Bodenschätzen und die Nutzung des Untergrundes ersetzt das Bergregalgesetz von 1918. Es wurde nach erster Lesung ohne Gegenstimme gutgeheissen, wobei sich die SVP der Stimme enthielt. Das neue Gesetz definiert die Rahmenbedingungen und koordiniert das Verfahren bei der Nutzung des Untergrunds. Für Probebohrungen braucht es eine Bewilligung, für die Nutzung des Untergrunds eine Konzession.

Mässige Begeisterung des Parlaments

Im Grundsatz herrschte im Parlament Einigkeit darüber, dass die Tiefengeothermie eine saubere und sichere Energiegewinnung unabhängig von der Witterung rund um die Uhr ermögliche. Es gab aber auch Stimmen, die vor übertriebenen Erwartungen warnten.

Audio
Das Luzerner Parlament schafft den Rahme für die Geothermie (Christian Oechslin, 11.03.2013)
03:57 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 57 Sekunden.

Das Parlament sprach sich schlussendlich für die Formulierung der Regierung aus, die eine Beteiligung des Kantons an Tiefengeothermieprojekten zwar nicht ausschliesst, aber auch nicht vorschreibt. Ein weiterer Streitpunkt war die Konzessionsdauer. Die Vorschläge reichten von 30 bis 60 Jahre. Das Parlament konnte sich aber nicht zu einer Lösung durchringen und gab die Frist zur Behandlung an die vorberatende Kommission zurück.

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