Gegen die Höhe der Tarife für die Nutzung der Stromnetze hatte ein grosser CKW-Kunde, ein Industriebetrieb in Emmen, Beschwerde eingereicht. In einem ersten Entscheid hatte die Aufsichtsbehörde darauf verlangt, dass die CKW ihre Tarife senken müsse.
Dagegen wehrte sich die CKW mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dieses gab der CKW teilweise Recht und verlangte von der ElCom eine neue Beurteilung.
Im Juli 2014 entschied die ElCom, dass die Netztarife korrekt berechnet waren. Nachdem gegen diesen Entscheid keine Einsprache eingegangen ist, wurde die entsprechende Verfügung rechtskräftig.
Die CKW hatte angesichts des Rechtstreits eine Rückstellung von 46 Millionen Franken gemacht. Diese wurde nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2013 wieder aufgelöst.