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Zentralschweiz Neue Regeln für die Information vor einer Abstimmung

In der Stadt Luzern soll neu geregelt werden, wer sich bei Urnengängen zu Volksinitiativen im Abstimmungsbüchlein äussern darf. Befürwortet eine Mehrheit im Parlament eine Initiative, soll neu auch die Minderheit darlegen können, warum sie gegen das Begehren ist.

Die Anpassung ist eine von mehreren geplanten Änderungen im städtischen Reglement über die Kommunikation bei Volksabstimmungen, die der Stadtrat vorlegte. Er will damit Lücken in dem vom Parlament 2013 beschlossenen Reglement schliessen und dieses präzisieren. Die Überarbeitung geht auf eine Motion der SVP von 2014 zurück.

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Neue Regeln für Abstimmungsbüchlein (19.10.2016)
01:36 min
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So wird neu geregelt, wie viel Platz Befürworter und Gegner für ihre Texte bei obligatorischen Volksabstimmungen und für Initiativen, die von der Mehrheit des Parlaments unterstützt werden, in den städtischen Publikationen erhalten. Illustrationen bleiben weiterhin nicht erlaubt.

Initiativ- und Referendumskomitees stehen zwei Seiten oder 6000 Zeichen in den Abstimmungserläuterungen und 4000 Zeichen im Stadtmagazin zur Verfügung. Für parlamentarische abgestützte Gruppierungen sind neu eine Seite mit 3000 Zeichen im Abstimmungsbüchlein und 2000 Zeichen im Stadtmagazin vorgesehen.

SVP fordert gleiche Textlänge

Die SVP fordert, dass parlamentarische Gruppierungen gleich viel Platz erhalten wie Initiativ- und Referendumskomitees. Auf diese Forderung tritt der Stadtrat allerdings nicht ein. Er wolle dem demokratischen Prozess, der durch die Lancierung einer Initiative oder eines Referendums ausgelöst werde, Rechnung tragen.

Hinter einer Initiative oder einem Referendum stünden mindestens 800 Stimmberechtigte und oftmals auch eine oder mehrere Parteien, schreibt der Stadtrat. Bei einer parlamentarisch abgestützten Gruppierung hingegen handle es sich um ein Abstimmungskomitee oder eine parlamentarische Minderheit, die auch nur aus zwei Personen bestehen könne.

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