Der Landrat hat in der zweiten Lesung des EWN-Gesetzes mit 29 zu 26 Stimmen an dieser neuen Kompetenz festgehalten. Die Regierung wollte dagegen, dass die Kompetenz, den Verwaltungsrat zu wählen, bei ihr bleibt.
In der ersten Lesung hatte das Parlament aber knapp entschieden, dass es und nicht die Exekutive das EWN-Gremium wählen solle. Am Mittwoch hat es die Kompetenzverschiebung bestätigt. Bruno Duss (FDP) sprach sich gegen eine Wahl durch den Landrat aus.
Keine Angst vor Verpolitisierung
Er befürchtete eine Verpolitisierung und dass sich deshalb die Fähigsten gar nicht zur Wahl stellen könnten. Um eine politische Wahl zu verhindern, sei vor zehn Jahren die Kompetenz an den Regierungsrat übertragen worden, sagte er. Kritisiert wurde auch das Wahlprozedere. Dieses sieht vor, dass das Landratsbüro zusammen mit dem Regierungsrat einen Wahlvorschlag ausarbeitet.
Der Landrat kann nur Personen wählen, die vorgeschlagen werden. Vom Argument, dass ein Fähiger sich nicht einer Wahl durch den Landrat stellen möchte, hielten Kritiker nichts. Ein Mitglied des Verwaltungsrats des EWN müsse «Manns oder Fraus» genug sein, sich einer Wahl zu stellen, so der Tenor der Befürworter einer Wahl durch den Landrat.