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Nothilfe bei Touristen Nidwalden soll Kosten ab 50'000 Franken übernehmen

Wenn ein mittelloser Tourist verunfallt und hohe Kosten verursacht, will in Zukunft der Kanton den Gemeinden beistehen.

Verunfallt im Kanton Nidwalden eine Frau oder ein Mann aus dem Ausland, der oder die mittellos ist, so will die Regierung den Gemeinden bei den Sozialhilfekosten beistehen. Wenn die Kosten 50'000 Franken übersteigen, übernimmt diese der Kanton Nidwalden. Das schreibt der Regierungsrat am Montag.

Teurer Einzelfall in Engelberg

Den Anstoss für die Motion von CVP-Landrat Otmar Odermatt aus Wolfenschiessen gab ein Fall in Engelberg. 2016 erkrankte ein Tourist schwer und kam auf die Intensivstation. Die Versicherung deckte die Kosten nicht. Engelberg musst 350'000 Franken für die Behandlung bezahlen, da die Zuständigkeit für die Sozialhilfe bei den Gemeinden liegt.

Für Otmar Odermatt ist klar: «Wolfenschiessen als kleine Gemeinde müsste nach so einem Fall sofort die Steuern erhöhen.» Ein Teil des Skigebiets am Jochpass liegt auf Wolfenschiesser Gemeindegebiet. Odermatt befürchtet, dass verunfallte Skifahrer die Gemeinde viel kosten könnten.

Verständnis bei Nidwaldner Regierung

Zwar seien solche Fälle im Kanton Nidwalden die grosse Ausnahme. Trotzdem sieht der Regierungsrat das Risiko gerade für kleine Gemeinden und schlägt vor, dass wenn der Betrag 50'000 Franken übersteigt, der Kanton in die Bresche springt. Dieser Vorschlag kommt nun in den Nidwaldner Landrat.

Aufenthaltsgemeinde zuständig

Das Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz unter Umständen Anspruch auf sofortige Sozialhilfe haben. Zuständig für diese Hilfe ist die Aufenthaltsgemeinde.

Dabei handelt es sich in erster Linie um Kosten für die Bergung, die medizinische Hilfe und die Rückreise von mittellosen Touristinnen und Touristen sowie Durchreisende, welche in der Schweiz verunfallen oder schwer erkranken. Die Gemeinden sind erst dann zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn die Leistungserbringer ihre Aufwendungen erfolglos eingetrieben haben.

In der Schwyzer Berggemeinde Alpthal erlitt ein Pilger im März 2013 auf dem Jakobsweg einen Schwächeanfall und stürzte. Die Gemeinde blieb auf Behandlungskosten für den mittellosen EU-Bürger von 100'000 Franken sitzen.

Und im Januar 2011 sah sich die Luzerner Vorortsgemeinde Horw LU mit Spitalkosten für ein 14-jähriges Mädchen aus Kroatien ohne Versicherungsschutz konfrontiert. Dieses war nach einer Einbruchstour auf der Flucht von der Polizei verunfallt und danach querschnittgelähmt.

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