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Öffentlichkeitsgesetz Die Dokumente der Stadt Luzern sollen öffentlich zugänglich sein

Der Stadtrat will nicht mehr auf den Kanton warten und mit gutem Beispiel vorangehen.

Die Dokumente des Luzerner Stadtrates und der Verwaltung sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich werden. Die Stadtregierung spricht sich für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips aus und hofft, damit gegenüber dem Kanton ein Zeichen setzen zu können.

Stadt sprach sich schon früher dafür aus

Der Stadtrat hat diesen Schritt zur Transparenz bereits in der Vergangenheit als richtig erachtet, er wollte aber keinen Alleingang der Stadt. Nun will er aber nicht mehr länger auf den Kanton warten, wie er in seiner am Dienstag eröffneten Antwort auf eine Motion aus den Reihen der SP und der Grünen schreibt.

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Stadt Luzern fährt anderen Kurs als der Kanton
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 23.01.2018.
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Das Luzerner Kantonsparlament dagegen hat sich 2015 gegen das Öffentlichkeitsprinzip ausgesprochen. Der Stadtrat schreibt, diese Haltung sei zu bedauern und nur schwer nachvollziehbar.

«Wir wollen jetzt mit gutem Beispiel vorangehen und den anderen Gemeinden zeigen, dass dieses Öffentlichkeitsprinzip gut umsetzbar ist», sagt der Luzerner Stadtpräsident Beat Züsli. «Wir hoffen auf Nachahmer, auch wenn wir nicht die erste Gemeinde sind.» Bereits eingeführt hat das Öffentlichkeitsprinzip nämlich die Gemeinde Kriens. Der Bund und zwei Drittel der Kantone hätten das Öffentlichkeitsprinzip ebenfalls bereits eingeführt.

Der Stadtrat sieht vor, die städtische Regelung für das Öffentlichkeitsprinzip an den vom Regierungsrat 2015 geplanten und vom Kantonsrat verworfenen Vorschriften anzulehnen. So soll die Transparenz nur für neue Dokumente gelten. Sitzungen der Parlamentskommissionen sollen geheim bleiben.

Kantonale Gesetzgebung schränkt Zugang ein

Die heutige kantonale Gesetzgebung wird das Öffentlichkeitsprinzip in der Stadt einschränken. So verhandeln Behörden unter Ausschluss der Parteien und der Öffentlichkeit. Die Entscheide sind nur unter gewissen Voraussetzungen öffentlich. Die übrigen Stadtratsbeschlüsse und Akten könnten wohl zugänglich gemacht werden, schreibt der Stadtrat. Voraussetzung ist aber, dass keine überwiegenden öffentlichen und privaten Interessen tangiert würden.

Wer Zugang zu bestimmten amtlichen Informationen beansprucht, wird ein Gesuch stellen müssen. Einfache und rasch zu bearbeitende Gesuche sollten kostenlos sein.

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