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Zentralschweiz Schwyzer Menschenhandel-Prozess: Vier Jahre Haft gefordert

Der Hauptangeklagte im Schwyzer Menschenhandel-Prozess soll für vier Jahre ins Gefängnis. Dies hat die Oberstaatsanwältin am Montag gefordert. Für die übrigen Beschuldigten beantragte sie Freiheitsstrafen bis zu dreieinhalb Jahren.

Der Fall

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Legende: Keystone

Der ehemalige Geschäftsführer einer Kontaktbar in Tuggen soll mit seinen acht Mittätern und seiner späteren Frau vom Juli 2006 bis im Februar 2007 Frauen aus Rumänien und Bulgarien über Zuhälter in die Schweiz verfrachtet und zur Prostitution gezwungen haben. Bei einer Razzia wurde die Bar mit einem Grossaufgebot von 200 Polizisten geräumt.

Am Montag begann die Oberstaatsanwaltschaft vor dem Strafgericht in Schwyz mit ihrem Plädoyer. Sie forderte vier Jahre Haft plus eine auf drei Jahre bedingte Geldstrafe von 3600 Franken für den Hauptangeklagten.

Opfer wurde zur Mit-Täterin

Für acht weitere Beschuldigte, die als Helfer in der Kontaktbar Bolenberg tätig gewesen seien, forderte die Oberstaatsanwältin Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreieinhalb Jahren, sowie bedingte Geldstrafen. Noch kein Strafantrag wurde für die ebenfalls angeklagte Frau des Hauptbeschuldigten gestellt. Die Frau hätte eine Sonderstellung eingenommen: Sie sei zunächst Opfer gewesen. Ihre Rolle habe sich jedoch geändert, als sie zur Frau des Hauptangeklagten wurde.

Das Bordell Bolenberg sei unprofessionell geführt und die Frauen strikt kontrolliert worden, sagte die Oberstaatsanwältin. Die Prostituierten seien ihren Peinigern sprachlich und finanziell schutzlos ausgeliefert gewesen.

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