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Standesinitiativen Uri und Zug Wahlverfahren: Ständerat will keine Vorschriften machen

Der Ständerat entschied, dass die Kantone selber entscheiden können, wie die kantonalen Behörden gewählt werden.

  • Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert.
  • Die Kantone Uri und Zug reichten deshalb eine Standesinitiative in Bern ein.
  • Die Vorlage muss noch vom Nationalrat behandelt werden.

Der Ständerat befasste sich am Donnerstag mit Standesinitiativen von Uri und Zug. Diese fordern die Souveränität der Kantone beim Wahlverfahren für kantonale Behörden und den Ständerat.

Den Umsetzungsvorschlag der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) hiess die kleine Kammer mit 26 zu 15 Stimmen gut. Nun ist der Nationalrat am Zug.

Bundesgerichtsentscheide

Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel «Proporzwahlrecht» sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.

In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werden.

Das Bundesgericht habe mit diesen Entscheiden den Kantonen einen engen Rahmen für die Gestaltung ihrer Wahlverfahren gegeben, sagte Peter Föhn (SVP/SZ) namens der SPK. Verunsicherung ausgelöst hätten namentlich zwei Urteile, wonach das Majorzverfahren nur unter besonderen Umständen zu tolerieren sei.

Eine Minderheit im Rat hätte nicht auf die Vorlage eintreten wollen, unterlag aber mit 26 zu 14 Stimmen. Es erstaune, mit welcher Nonchalance der Rat über die Vernehmlassung hinweggehe, meinte ein Redner der SP. In der Vernehmlassung hatte sich kein Konsens abgezeichnet. Das Bundesgericht habe ja gehandelt, weil Bürger Beschwerden gegen die Wahlverfahren ihrer Kantone eingelegt hätten.

Regionale Besonderheiten

Der Zuger Standesvertreter Peter Hegglin (CVP) plädierte für Wahlfreiheit und verwies auf regionale Besonderheiten. Anlass für die Initiative sei gewesen, dass das höchste Gericht 2011 das Zuger Wahlsystem für ungültig erklärt habe. Dabei entspreche das Zuger System grösstenteils dem Wahlsystem für den Nationalrat.

Josef Dittli (FDP/UR) fügte hinzu, dass es in rund der Hälfte der Urner Gemeinden gar keine Parteien gebe. «Dort eine Anwendung nach Proporz oder doppeltem Pukelsheim zu machen, ist nicht gerade einfach.»

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