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Zentralschweiz Zugerinnen und Zuger entscheiden im September über Wahlsystem

Die Zugerinnen und Zuger werden am 22. September darüber abstimmen, wie sie künftig ihr Kantonsparlament wählen wollen. Das Problem bei diesem Urnengang ist allerdings, dass eine der beiden Varianten verfassungswidrig ist. Die Linken prüfen eine Beschwerde.

Der Zuger Kantonsrat hat am Donnerstag bestimmt, welche Vorschläge er dem Volk bei der Abstimmung vorlegen will. Die erste Variante, die zur Auswahl steht, ist der «Doppelte Pukelsheim».

Dieses Wahlsystem, das der Kantonsrat bereits in erster Lesung Ende Januar gutgeheissen hat, gibt jeder Wählerstimme gleich viel Gewicht.

CVP will Pukelsheim verbieten

Bei der zweiten Lesung vom Donnerstag kam von Seiten der CVP nun aber eine weitere Variante ins Spiel, die genau diesen «Doppelten Pukelsheim» explizit in der Verfassung verbieten will. Dank Unterstützung der Bürgerlichen kommt dieser Vorschlag nun ebenfalls vors Volk.

Für die Bürgerlichen sei wichtig, dass das Volk entscheiden könne über das Wahlverfahren, sagte CVP-Präsident Martin Pfister am Freitag. SP-Präsidentin Barbara Gysel auf der andern Seite kritisierte, dass eine verfassungswidrige Abstimmungsfrage dem Volk vorgelegt werden solle. Die Linken prüfen eine Beschwerde gegen den Kantonsratsbeschluss.

Erfahrungen aus dem Kanton Schwyz

Der Kanton Schwyz versuchte ebenfalls schon, den «Doppelten Pukelsheim» langfristig in die Verbannung zu schicken und es kleineren Parteien zu erschweren, einen Sitz zu holen - und scheiterte am Bund.

Sagt das Volk im September Ja zum CVP-Vorschlag, bliebe es beim aktuellen Proporz-Wahlsystem. Damit hätte der Kanton Zug nicht nur ein verfassungswidriges Wahlgesetz. Er würde zudem einem Urteil des Bundesgerichtes widersprechen.

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