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Aufnahme ins Gymnasium Jetzt zählt auch das Verhalten der Schülerinnen und Schüler

Für den Sprung ins Kurzgymnasium sollen neue einheitliche Regeln gelten.

  • Die Vornoten von Sek A-Schülern sollen wieder berücksichtigt werden. Für Sek-B- und C-Schüler werden die Vornoten weiterhin nicht mitgezählt.
  • Sek-B- und C-Schüler werden nur noch zur Prüfung zugelassen, wenn sie ein Empfehlungsschreiben ihres Sekundarlehrers vorlegen können.
  • Die Aufnahmeprüfung im Französisch entfällt und der Zeugniseintrag «Arbeits- und Lernverhalten» soll ebenfalls berücksichtigt werden.
  • Die Aufnahme ins Kurzgymnasium haben die Sekschülerinnen und -schüler mit einem Notenschnitt von 4,75 geschafft. Ohne Vornoten muss eine 4 erreicht werden.

Das sind die Gründe:

Die Vornoten sollen den Sek-A-Schülern ermöglichen, den Sprung ins Gymi auch an einem schlechten Prüfungstag zu schaffen. Mit der Berücksichtigung der Verhaltensnote wollen die Gymnasien gleichzeit Anhaltspunkte erhalten, ob Sek-Schülerinnen und Sek-Schüler genügend leistungsbereit sind.

Audio
Neue Regeln für die Aufnahme ins Kurzgymi
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 23.02.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 2 Sekunden.

Die Reaktionen:

Konrad Zollinger, der Vizepräsident der Schulleiter-Konferenz der Mittelschulen und Rektor des Gymnasiums Hohe Promenade, begrüsst den Vorschlag des Kantons. Er rechne aber mit kritischen Stimmen zum Entscheid, auf die Französischprüfung zu verzichten.

Kaspar Vogel vom Verband der Sekundarlehrer ist ebenfalls zufrieden. Zu reden gebe vor allem die Berücksichtigung des «Arbeits- und Lernverhaltens». Er persönlich begrüsse diesen Entscheid: «Das Verhalten der Schüler ist enorm wichtig für die angehenden Mittelschüler.»

So geht's weiter:

Die Vorschläge der Bildungsdirektion gehen nun in die Vernehmlassung. Das neue Modell soll dann ab dem Schuljahr 2019/20 gelten.

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