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Zürich Schaffhausen BVK-Finanzspritze - Trickserei oder erlaubte Sonderregelung?

Die Sanierung der Zürcher Pensionskasse BVK ist beschlossene Sache. Der Kantonsrat hat im vergangenen Frühling zwei Milliarden Franken bewilligt. Umstritten bleibt die Frage, wie diese Ausgabe buchhalterisch behandelt werden soll. Darüber kommt es am 3. März zur Abstimmung.

An der Finanzspritze für die kantonale Pensionskasse BVK gibt es nichts mehr zu rütteln. Die zwei Milliarden Franken sind verbucht und ausbezahlt. Am 3. März geht es nur noch um die Frage, ob ein grosser Teil des Geldes - 1,6 Milliarden Franken - anders behandelt werden darf als normale Ausgaben. Ja, sagt Finanzdirektorin Ursula Gut: «Es ist eine aussergewöhnliche Ausgabe, die wir machen müssen. Und aussergewöhnliche Ausgaben rechtfertigen aussergewöhnliche Massnahmen.»

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BVK-Einmaleinlage Ja oder Nein? (Vera Deragisch, 29.01.2013)
03:33 min
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Die Zürcher Regierung will die BVK-Milliarde aus dem mittelfristigen Ausgleich ausklammern - würde sie dies nicht tun, so wäre dieser Ausgleich gefährdet. Der mittelfristige Ausgleich ist in der Verfassung verankert und besagt, dass der Zürcher Haushalt jeweils über acht Jahre ausgeglichen sein muss. Wird dieses Ziel verfehlt, ist die Regierung zum Handeln gezwungen. Im aktuellen Fall müsste sie ein Sparpaket in der Höhe von jährlich 430 Millionen Franken schnüren, eine «Rosskur», welche der Kanton Zürich noch nie erlebt habe, so Gut.

Frisieren der Kantonsfinanzen

Ein derartiges Sparprogramm wäre durchaus machbar, kontert die SVP. Sie hat das Behördenreferendum ergriffen, weshalb die BVK-Vorlage nun vors Volk kommt. "Wir haben ein Budget von 14 Milliarden Franken, da sollten 400 Millionen im Bereich des Machbaren sein", sagt der Zürcher SVP-Präsident Alfred Heer. Die Regierung mache es sich zu bequem mit dieser Lösung. Statt zu sparen, heble sie die Verfassung aus und frisiere die Kantonsfinanzen.

Parolenspiegel

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JA: SP, FDP, CVP, EVP, EDU, AL

NEIN: SVP

Nichts von Trickserei wissen will Finanzdirektorin Ursula Gut: «Ein Gutachten bestätigt, dass dieser Weg zulässig ist. Auf diese Weise haben wir vor acht Jahren auch den Golderlös der Nationalbank nicht in den mittelfristigen Ausgleich mit eingerechnet. Und diese 1,6 Milliarden Franken aus dem Golderlös verrechnen wir jetzt quasi mit den BVK-Milliarden.» Für die SVP ist dieser Weg unseriös. Alfred Heer: «Wir wollen eine seriöse Politik, die nicht auf Schulden machen aufbaut.»

Die Verschuldung steigt mit der Sonderregelung tatsächlich - dies räumt auch Finanzdirektorin Gut ein. Dies sei aber vertretbar, stehe der Kanton Zürich in Sachen Schulden doch vergleichsweise gut da. Dies hätten auch externe Experten bestätigt.

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