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Zürich Schaffhausen Chefs in der kantonalen Verwaltung verletzten das Personalrecht

Bei Thomas Faesi, Ombudsmann des Kantons Zürich, sind 2014 insgesamt 771 Beschwerden eingegangen - etwa gleich viele wie im Vorjahr. Immer wieder muss er sich mit Beschwerden von kantonalen Angestellten befassen und Vorgesetzte zurechtweisen.

Wie schon in früheren Jahren sind 2014 am meisten Beschwerden zur Zürcher Sicherheitsdirektion eingegangen. Von den 137 Eingaben entfielen 44 auf die Kantonspolizei, 41 auf das Migrationsamt und 40 auf das Strassenverkehrsamt.

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Ausländische Chefs sprechen schneller eine Kündigung aus (15.4.2015)
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Kulturwandel in den Chefetagen

Viel zu tun hatte Ombudsmann Thomas Faesi mit Meldungen aus der Kantonsverwaltung selbst. Jede fünfte Beschwerde kam nämlich vom kantonalen Personal, oft in Zusammenhang mit Kündigungen. Gewisse Vorgesetzte würden das Personalrecht zuwenig beachten, erklärte Thomas Faesi vor den Medien. «Generell scheint es so zu sein, dass für Leute, die von ausserhalb kommen und hier eine Führungsposition einnehmen, das Personalrecht kein zentraler Punkt ist.»

Vetorecht für Pesonalabteilung

Er habe schon in früheren Jahren darauf aufmerksam gemacht, so Faesi - bislang mit wenig Erfolg: «Dabei wäre es eine Frage der Fairness, wenn das Gesetz so weit wie möglich eingehalten würde.» Faesi schlägt vor, dass die Personalabteilungen in Fällen, in denen von Vorgesetzten das Personalrecht verletzt wird, ein Vetorecht bekommen.

Ämter stehen noch zu wenig unter Druck

Ob dieses Vetorecht ein Bedürfnis wäre, wie gross das Problem ist oder ob Handlungsbedarf besteht - diese Fragen bleiben zurzeit unbeantwortet, wie eine kleine Umfrage des «Regionaljournals» bei verschiedenen kantonalen Betrieben zeigt. «Es gibt keinen Handlungsbedarf», heisst es zum Beispiel. Oder «Die Fragen können jetzt nicht beantwortet werden». Das Ergebnis bestätigt eine Vermutung des Ombudsmannes: Es braucht noch mehr Klagen, noch mehr Druck, damit sich etwas verändert.

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