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Zürich Schaffhausen Erfolg für Christoph Blocher vor Bundesgericht

Im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher wird jetzt doch ein Strafverfahren eröffnet. Es richtet sich gegen den Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser, der das Amtsgeheimnis verletzt haben soll. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Blochers gutgeheissen.

Auslöser des Strafverfahrens ist ein E-Mail, welches Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser nach einer Sitzung verschickt hat. An dieser Sitzung wurde beschlossen, dess es gegen Christoph Blocher ein Strafverfahren geben soll. Dies im Zusammenhang mit den Bankdaten des ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp HIldebrand, welche Blocher der Presse zugespielt haben soll.

Das E-Mail schickte Bürgisser einem ehemaligen Angestellten der Oberstaatsanwaltschaft. Dieser hatte empfohlen, gegen Blocher ein Strafverfahren zu eröffnen.

Das Zürcher Obergericht entschied Ende 2012, in Zusammenhang mit dieser E-Mail keine Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Bürgisser zu erteilen. Seine Verweigerung begründete das Gericht mit dem Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts.

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Teilerfolg für Christoph Blocher vor Bundesgericht
aus Rendez-vous vom 08.07.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 28 Sekunden.

Christoph Blocher reichte gegen diesen Entscheid Beschwerde ein. Diese wurde nun vom Bundesgericht gutgeheissen. Es kommt zur Strafuntersuchung gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser. Laut den Richtern in Lausanne ist dabei vom Grundsatz «im Zweifelsfall Anklage erheben» auszugehen.

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