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Zürich Schaffhausen Fall Burtscher: Obergericht bestätigt Urteil wegen übler Nachrede

Knapp ein Jahr lang war Barbara Burtscher als künftige Nasa-Astronautin gefeiert worden - bis ein Journalist des Tages-Anzeigers die Geschichte als Mär enttarnte und Burtscher als «Hochstaplerin» bezeichnete. Burtscher klagte wegen übler Nachrede - und erhielt nun auch vor der zweiten Instanz Recht.

Sie war ein Medienstar, wurde als «nächste Schweizer Astronautin» bei der Nasa gefeiert, die Wattwiler Physiklehrerin und Raumfahrt-Enthusiastin Barbara Burtscher. Burtscher zeigte sich im blauen Nasa-Overall und im Raumanzug. Doch im August 2010 deckte Maurice Thiriet, Journalist des Zürcher Tages-Anzeigers, auf: Die Nasa kannte Burtscher gar nicht, an der «Astronauten-Ausbildung» hat Burtscher mit Hilfe von Sponsorengeldern auf privater Basis teilgenommen.

Audio
Moderationsgespräch zum Prozess (4.11.2013)
03:11 min
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden.

Klage wegen übler Nachrede

Im Artikel wurde Burtscher als «Hochstaplerin» bezeichnet - sie verlor ihre Stelle als Physiklehrerin und ihre Sponsoren. Deshalb klagte Burtscher den Journalisten wegen übler Nachrede an. Und erhielt im Oktober 2012 vom Bezirksgericht Zürich Recht. Der Journalist wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt.

Doch dies wiederum wollte der Journalist nicht auf sich sitzen lassen und zog das Urteil an die nächste Instanz weiter. Am Montag hat das Obergericht nun den Schuldspruch bestätigt. Die Strafe reduzierte das Gericht jedoch auf 60 Tagessätze oder 5400 Franken, weil es das Verschulden des Journalisten als leicht einstuft. Dies auch deshalb, weil Burtscher selbst das Rampenlicht gesucht habe.

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