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Gewalt gegen Polizisten Milde Strafe für einen jungen Randalierer

Die Anklage hatte neun Monate Gefängnis gefordert. Das Zürcher Bezirksgericht fand eine bedingte Geldstrafe ausreichend.

Er hat einen Polizisten getreten, einen anderen «Scheissbullen» genannt – und kommt noch einmal mit einem blauen Auge davon. Eine unbedingte Freiheitsstrafe wäre im vorliegenden Fall «mit Kanonen auf Spatzen geschossen», befand der zuständige Einzelrichter bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte weise zwar zwei kleine Vorstrafen auf, auch müsse er «noch etwas an sich arbeiten», sagte der Richter. Im Sinne einer letzten Chance sei eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken jedoch genug.

«Ein weltfremdes Urteil»

Max Hofmann, Generalsekretär des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter, kann weder mit dem Urteil noch mit der Begründung etwas anfangen. «Nachdem die Gewalt gegen Polizisten immer mehr zunimmt, wäre es an der Zeit, ein Zeichen zu setzen», sagt er. Das Urteil sei weltfremd. Er hofft auf eine Parlamentarische Initiative, die demnächst in der zuständigen Kommission in Bundesbern beraten wird. Die Initiative fordert unter anderem eine Mindeststrafe von drei Tagen Gefängnis bei Gewalt gegen Polizisten und Behörden.

Ein Aufseher schliesst eine Gefängniszelle ab
Legende: Gefängnis bringt mehr als Geldstrafen, ist Max Hofmann überzeugt. Keystone

Unterstützung auch von links

Support erhält Hofmann nicht nur von rechts, sondern auch von der SP-Nationalrätin und Klotener Sicherheitsvorsteherin Priska Seiler-Graf. Sie sei sehr für Prävention, in diesem Fall müsse aber auch repressiv etwas geschehen: «Gewalt gegen Polizisten ist kein Kavaliersdelikt», sagt sie. Die Initiative sei ein Zeichen, dass man Gewalt ernst nehme. Hofmann und Seiler Graf sind überzeugt, dass der Vorstoss zur Verschärfung des Strafrechts im Parlament gute Chancen hat.

Zwei Fusstritte in den Rücken

Der Vorfall, der den jungen Mann vor den Richter brachte, geschah am Rande eines FCZ-Festes im Mai 2016. Beim Zürcher Volkshaus kam es zu einem Scharmützel zwischen Fans und der Polizei. Der Beschuldigte soll laut Anklageschrift «mit voller Wucht» einem Stadtpolizisten mehrere Fusstritte in den Rücken versetzt haben, um diesen von der Verhaftung eines anderen Fans abzuhalten.

Der Beschuldigte wies den Vorwurf zurück. Allenfalls sei er – oder auch jemand anders – im Chaos gestolpert und habe einen Polizisten berührt. Die Polizei habe wohl alles missverstanden. Für das Gericht war indes «sonnenklar», dass es zu den zwei Fusstritten gekommen war. Ausser Polizisten seien keine andere Personen in der Nähe gewesen.

«Ich habe eine loses Mundwerk»

Der 21-Jährige war schon am Jahreswechsel 2015/16 mit der Stadtpolizei in Konflikt geraten. Kurz nach Mitternacht soll er zunächst Polizisten auf der Zürcher Polyterrasse beschimpft und bedroht haben. Eine Stunde später soll er dann Mitglied einer Gruppe gewesen sein, aus der Steine und Flaschen gegen anrückende Polizisten flogen.

Der Mann gab zu, auf der Polyterrasse so etwas wie «Scheissbulle» gesagt zu haben. Er habe ein loses Mundwerk. Das Ganze habe er aber eher als Witz gemeint. Im Niederdorf habe er sich jedoch frühzeitig zurückgezogen. Der Einzelrichter sprach den Beschuldigten denn auch vom Vorwurf des Landfriedensbruchs im Niederdorf frei. Es gebe keine Gewissheit, dass er sich im Pulk aufgehalten habe.

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