Zur Zeit wird ein Kind eingeschult, wenn es am 30. Juni eines Jahres vierjährig ist. Neu soll das Stichdatum der 31. Juli sein. Weil neu der Kindergarten obligatorisch ist und zur Schule zählt, verlängert sich die Schulpflicht von 9 auf 11 Jahre. Der Schaffhauser Regierungsrat hat die entsprechende Teilrevision des Schulgesetzes zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
Mit dem Verschieben des Stichtages für das Schuleintrittsalter setzt der Kanton Schaffhausen einen Punkt des HarmoS-Konkordates (Harmonisierung der obligatorischen Schule) um. Bereits erfüllt sind die Vorgaben «Zwei Fremdsprachen in der Primarschule» und «Unterricht auf der Primarstufe in Blockzeiten».