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Kritik an Zürcher Migrationsamt
Aus Schweiz aktuell vom 21.12.2015.
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Zürich Schaffhausen Kritik an Zürcher Migrationsamt

Der Anwalt einer tschetschenischen Familie aus Kilchberg hat am Freitag eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Migrationsamt eingereicht. Der Versuch im September, die Familie auszuschaffen, sei rechtswidrig gewesen, kritisiert der Anwalt. Die Sorgfaltspflicht sei verletzt worden.

«Ich habe Albträume wegen der Ausschaffung, ich muss oft daran denken, was damals passierte» sagt Linda, das 10jährige Mädchen der tschetschenischen Familie gegenüber der Sendung «Schweiz aktuell» von Fernseh SRF. Diese sollte vor gut drei Monaten ausgeschafft werden. Mehrere Polizisten verhafteten am frühen Morgen des 17. Septembers die tschetschenische Familie in Kilchberg.

Polizei war nicht informiert

Der Vater war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 3 Wochen in der psychiatrischen Abteilung des Spitals Affoltern am Albis. Das Polizeiprotokoll, das «Schweiz aktuell» vorliegt, zeigt, dass die Polizei nichts davon wusste und «entgegen der Angaben des Migrationsamtes» den Vater nicht vor Ort verhaften konnte. Schliesslich wurde er, offenbar ohne Rücksprache mit dem Migrationsamt, im Spital verhaftet. Der Haftantrag wurde jedoch von niemandem unterschrieben.

Wurde die Sorgfaltspflicht verletzt?

Für Ronie Bürgin vom Unterstützungskomitee der tschetschenischen Familie sind die Abläufe der versuchten Ausschaffung skandalös: «Es ist offensichtlich, das in mehrfacher Hinsicht die Sorgfaltspflicht verletzt wurde». Deshalb hat das Komitee, das von über 2000 Personen unterstützt wird, zusammen mit dem Anwalt Thomas Schaad eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Thomas Schaad weist darauf hin, dass er am Tag vor der Verhaftung eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichte. «Trotz diesem hängigen Verfahren sollte die Familie ausgeschafft werden. Damit hätten die Behörden den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausgehebelt“.

Jürg Trachsel, Fraktionspräsident der SVP im Kantonsrat ZH, widerspricht: «Es gibt einen rechtsgültigen Entscheid des Staatssekretariats für Migration, dass nach einer Rückkehr nach Tschetschenien keine Gefahr droht. Das gilt es zu akzeptieren.» Das Migrationsamt, die Kantonspolizei sowie die Sicherheitsdirektion nehmen aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung zu den Vorwürfen.

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