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Neue Regeln bei Hausbesetzung Mehr Macht für Zürcher Hausbesitzer bei Besetzungen?

Besetzer leichter loswerden: Das erhoffen sich Hausbesitzer von einem neuen Vorstoss. Doch die Stadt Zürich winkt ab.

In der Stadt Zürich sind relativ konstant um die zwanzig Liegenschaften besetzt. Und daran wird so rasch auch die Motion nichts ändern, der nach dem Nationalrat am Montag auch der Ständerat zugestimmt hat.

Der Vorstoss des Waadtländers FDP-Nationalrats Olivier Feller verlangt, dass Hausbesitzer 48 Stunden Zeit haben um Besetzer aus dem Haus zu spedieren – ohne Klage. Der Bundesrat soll das Gesetz entsprechend anpassen.

Das hätte auch Auswirkungen auf Zürich, ist Annekäthi Krebs vom Hauseigentümerverband überzeugt: «Wir hoffen, dass dann die Polizei schneller einschreiten und die Besetzer entfernen würde. Und nicht erst wenn eine Baubewilligung vorliegt, so wie heute.»

Das Zürcher Modell

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Der Stadtrat räumt keine Liegenschaften auf Vorrat. Das heisst, Hausbesitzer werden erst weggeschickt, wenn der Besitzer eine Bewilligung für einen Abriss, eine Renovation oder einen Umbau vorweisen kann. Dieses Modell bewähre sich seit bald 30 Jahren.

Stadt sieht wenig Handlungsbedarf

Aktuell räumt die Zürcher Stadtpolizei nämlich besetzte Liegenschaften nicht sofort. Gemäss der bewährten Strategie (siehe Box rechts) schreitet die Stadt erst ein, wenn eine neue Nutzung für das Gebäude vorgesehen ist.

Und daran würde wohl auch ein neues Gesetz aus Bern nichts ändern. Robert Soos, Sprecher des städtischen Sicherheitsdepartements, sagt auf Anfrage des «Regionaljournals»: «Die verlangte Änderung zielt auf das Zivilgesetzbuch. Ob das einen Einfluss auf den Umgang der Stadt Zürich mit besetzten Liegenschaften hätte, ist daher unklar.»

Wie sich das neue Gesetz, das der Bundesrat jetzt erst einmal ausarbeiten muss, auf die Situation in Zürich auswirkt, darüber gehen die Meinungen des Hauseigentümerverbands und der Stadt Zürich also auseinander. Einig sind sie sich aber: Das schlimmste Szenario wäre, wenn am Ende ein Gericht die Frage des korrekten Umgangs mit Besetzungen beantworten müsste.

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