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Zürich Schaffhausen Schlappe für Christoph Mörgeli im Prozess gegen Kathy Riklin

Die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Berner Regionalgericht. Nationalrat Christoph Mörgeli (SVP) hatte sie beschuldigt, nach seiner Entlassung an der Universität Zürich Informationen an Journalisten weitergegeben zu haben.

Grund für den Streit zwischen Christoph Mörgeli und Kathy Riklin war ein Gespräch von Riklin mit einem Journalisten Ende September 2013. Auf die Frage, ob es etwas Neues in der Causa Mörgeli gebe, soll Riklin geantwortet haben, dass demnächst etwas komme und es um Mörgeli nicht gut stehe.

Laut Christoph Mörgeli hat Kathy Riklin damit auf den Expertenbericht angespielt, der Mörgeli mangelhafte Betreuung von Doktoranden bescheinigte - ein Grund für dessen Entlassung am medizinhistorischen Institut der Universität Zürich. Kathy Riklin wusste von dem Bericht, weil sie im Universitätsrat sitzt. Eine Amtsgeheimnisverletzung, fand Christoph Mörgeli, und zeigte Riklin an.

Urteil gegen Christoph Mörgeli

Die Vorwürfe seien rein politisch motiviert und absurd, verteidigte sich Kathy Riklin am Prozess vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland am Dienstag. Und erhielt Recht. Die Berner Einzelrichterin sprach Kathy Riklin frei. Die CVP-Nationalrätin soll zudem eine Genugtuung von 1000 Franken erhalten.

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