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Zürich Schaffhausen Tod der Tochter: Zürcher Gericht schickt Vater ins Gefängnis

Für das Bezirksgericht Zürich ist erwiesen, dass der Vater am Tod seiner zehn Wochen alten Tochter die Schuld trägt. Um sie ruhig zu stellen, hatte er sie unter einem Berg Kissen begraben – das Kind erstickte. Dafür soll der Mann neun Jahre ins Gefängnis. Auch die Mutter stand vor dem Richter.

Das Kind starb laut einem Gutachten an einem Kreislaufstillstand, ausgelöst durch Sauerstoffmangel und Überhitzung. Das Gericht ist überzeugt: Der Vater hat den Tod des Kindes in Kauf genommen, als er die Kleine mit Sofakissen und Decken zudeckte, um sie ruhig zu stellen. Als Tauchlehrer habe er wissen müssen, was bei fehlender Luft passieren könne, hielt ihm der Richter vor. Von Fahrlässigkeit könne deshalb keine Rede sein. Das sei eventualvorsätzliche Tötung.

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Gefängnisstrafe für tödliche Züchtigung (29.9.2015)
01:32 min
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Ohrfeigen, Schläge, kalte Duschen

Verurteilt wurde der angeblich streng religiöse Vater aber auch wegen seiner sonstigen Erziehungsmethoden, die er auch bei der älteren Tochter anwandte: Er gab den Kindern immer wieder heftige Ohrfeigen, schlug sie mit Holzkellen und einem Teppichklopfer oder stellte sie unter die eiskalte Dusche. Die Mutter trug diese Methoden mit und schlug auch selber zu. In dieser Familie habe ein Klima der Angst geherrscht, weil man brave und ruhige Kinder haben wollte, sagte der Richter weiter. Diese Form von Züchtigung sei verwerflich und nicht zu entschuldigen.

Neun Jahre Gefängnis

Das Gericht veruteilte den Vater für den Tod seiner Tochter und die weiteren Taten zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Die Mutter erhält für die brutalen Erziehungsmethoden eine bedingte Strafe von 14 Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger des Vaters und der Mutter haben bereits angekündigt, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden.

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