Die Stadt Winterthur liess die Geschichte der Winterthurer Kinder- und Jugendheime von 1950 bis 1990 aufarbeiten. Dafür wertete ein Forschungsteam der Zürcher Hochschule ZHAW Archivbestände aus und interviewte insgesamt 22 ehemalige Heimkinder sowie 11 damalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Entstanden ist daraus ein Buch, das sowohl positive wie auch negative Kaptiel der Winterthurer Kinder- und Jugendheime thematisiert.
Aussagen aus dem Buch «Zusammen alleine»
Positive Erfahrungen der Heimkinder | Negative Erfahrungen der Heimkinder |
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Strukturierter Tagesablauf | Mangelhafte Infrastruktur |
Musische und sportliche Förderung | Zu wenig oder schlecht ausgebildetes Personal |
Naturerlebnisse | Lückenhafte Aufsicht |
Mehr Möglichkeiten, als in der Herkunftsfamilie | Körperliche oder sexuelle Übergriffe |
Generell halten die Autorinnen und Autoren fest, dass die negativen Äusserungen der Heimkinder überwiegen. Darauf blickt die Stadt Winterthur mit Betroffenheit zurück. Der Stadtrat schreibt in einer Mitteilung von Verfehlungen städtischer Behördenvertreter und spricht den Betroffenen sein tiefes Mitgefühl aus. Er will Heimkindern, die Missbrauch oder Gewalt erlebt haben, darin unterstützen, beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einzureichen.
Wer hat Anspruch auf Solidaritätszahlungen?
Solidaritätszahlungen sind unter anderem gedacht für Verdingkinder, administrativ Versorgte, Heimkinder und andere von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen Betroffene. Anspruch haben Opfer, deren körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit oder deren geistige Entwicklung unmittelbar und schwer beeinträchtigt worden sind. Die Entschädigung beträgt höchstens 25'000 Franken pro Person. |